StVU.info Hintergrundbild

Logo StVU.info StVU.info

Informationen und Meinungen
wider die StraßenverkehrsUnordnung

Eine Straßenverkehrsordnung für Fußgänger?

Autos, Motorräder, Fahrräder, Fußgänger — wo ist die Ordnung im Straßenverkehr? Manchmal verwirren Schilder, manchmal werden sie ignoriert und oft fehlt einfach die Kenntnis, weil die Fahrprüfung schon so lange her ist oder nie eine gemacht wurde.

StVU.info will helfen, diese Straßenverkehrsunordnung zu lindern. In kurzen Artikeln finden Sie auf dieser Seite Erklärungen, aber auch Meinungen und Tipps, wie sich der Stress auf der Straße, dem Radweg oder dem Fußweg vermindern lässt.

VG-Wort Access-ZählmarkeDiese Folge befasst sich mit dem Konfliktherd „Fußgänger auf der Fahrbahn“. Weitere Folgen finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Kürzlich wurden wir Zeugen einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen einem Autofahrer und einem Fußgänger. Es ging um die Frage, wer auf der Straße ein Vorrecht hat. Grund genug, uns dieses Themas einmal genauer anzunehmen.

Es ist wahrscheinlich den meisten Fußgängern unbekannt, aber die Straßenverkehrsordnung gilt explizit auch für Fußgänger. Und für diejenigen Fußgänger, die sich geschlechtsbedingt nicht angesprochen fühlen, steht in der StVO extra „zu Fuß Gehende“.

Es gibt in der StVO spezielle Regeln für Fußgänger, es gibt Verkehrszeichen, an die sich Fußgänger halten müssen, und es gibt sogar Bußgelder, wenn man sich nicht daran hält.

Fußgänger auf der Fahrbahn

Jede Straße besteht aus einer Fahrbahn sowie gegebenenfalls aus Gehwegen – und Trennstreifen, Standstreifen, Parkflächen usw. Die Straßenverkehrsordnung bestimmt dabei ganz eindeutig: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, Fußgänger müssen den Gehweg benutzen! Ganz einfach. Keine Konflikte möglich.

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von dieser Regel. Fußgänger dürfen die Fahrbahn benutzen, wenn kein Gehweg oder Standstreifen da ist. Das ist ja logisch.

Aber dies gilt z.B. nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, falls jetzt ein Leser auf dumme Gedanken kommen sollte. Auch Radwege sind tabu, wie auch alle Wege, die mit dem Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger) explizit abgesperrt sind.


Wo diese Schilder stehen, dürfen Fußgänger in keinem Fall die Fahrbahn benutzen. (Bildquelle: wikipedia.org)

Tipp: Wo kein Gehweg ist, sollte man möglichst am linken Fahrbahnrand gehen, weil man dann mit den Fahrzeugen auf derselben Spur Blickkontakt hat. An unübersichtlichen Stellen, z.B. in Linkskurven, kann es am rechten Fahrbahnrand sicherer sein. Seien Sie dann besonders vorsichtig, weil Sie von hinten kommende Autos und Fahrräder nicht sehen.

Ebenfalls auf der Fahrbahn gehen, darf (nein: muss) ein Fußgänger, wenn er z.B. ein Fahrrad oder Motorrad schiebt und deshalb auf dem Gehweg andere Fußgänger zu sehr behindern würde. Hierzu gehört auch der berühmte Mann mit dem Handkarren aus jeder Fahrschulprüfung. Gleiches gilt auch für andere sperrige Gegenstände wie z.B. Kinderwagen oder Rollstuhl, falls der Gehweg hierfür nicht breit genug oder zugeparkt ist.

Fußgänger mit sperrigen Gütern
Fast richtig: Sperrige Gegenstände muss man auf der Fahrbahn schieben – allerdings auf der rechten Fahrspur.

Zu Fuß Gehende sind alle Verkehrsteilnehmer, die ohne Fahrzeug unterwegs sind. Rollschuhe, Skateboards oder Tretroller gelten nicht als Fahrzeuge. Inline-Skater und Jogger sind deshalb nur schnelle Fußgänger, nichts mehr. Sie müssen sich an die Regeln für Fußgänger halten.

Fahrbahnen kreuzen

Der wichtigste Grund für Fußgänger, eine Fahrbahn zu betreten, ist der Wunsch, auf die andere Straßenseite zu kommen. Auch hier ist die Regelung sehr einfach: Da Fußgänger auf der Fahrbahn nichts verloren haben, müssen sie die Fahrbahn „unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung“ überqueren. Auf gut Deutsch: Autos, Motorräder und Radfahrer haben Vorfahrt!

Dies sollten insbesondere die Fußgänger beachten, die sich gern nur auf ihr Gehör verlassen. Ich höre kein Auto, also ist die Straße frei. Wer auf die Fahrbahn läuft, ohne nach links und rechts zu schauen, provoziert Unfälle mit Radfahrern oder Elektroautos. Das tut nicht nur weh, sondern kann auch dazu führen, dass Sie den entstandenen Schaden bezahlen müssen.

Tipp: Musik aus Kopfhörern ist für Fußgänger (noch) nicht verboten. Schon aus Eigenschutz jedoch sollte man auf Ohrstöpsel, Musikgenuss und Telefonate verzichten, wenn man eine Straße quert.

Will man auf die andere Straßenseite, ist sogar vorgeschrieben, wo man die Fahrbahn queren soll, nämlich — sofern in der Nähe — ausschließlich an Kreuzungen und Einmündungen, Ampeln und Zebrastreifen.

Zebrastreifen

Ein Fußgängerüberweg wird mit dem Zeichen 293 gekennzeichnet. Das sind die weißen Zebrastreifen auf der Fahrbahn. Manchmal wird auf einen Fußgängerüberweg noch zusätzlich mit dem Zeichen 350 direkt am Überweg oder mit dem Zeichen 101-11 kurz vor dem Überweg hingewiesen. Als Verkehrszeichen gelten und reichen jedoch die weißen Striche auf der Straße. Details zum Zebrastreifen gibt es hier.


StVO, Zeichen 350 und 101-11 (Bildquelle: wikipedia.org)

An Fußgängerüberwegen hat der Fußgänger absoluten Vorrang. Ein Fahrzeug (Ausnahme Straßenbahn) muss vor dem Überweg stehen bleiben, sobald ein Fußgänger auch nur den Anschein erweckt, er wolle die Fahrbahn queren. Entsprechend darf man sich als Auto- oder Radfahrer einem Überweg nur mit einer Geschwindigkeit nähern, die ein sofortiges Anhalten ermöglicht. Da Fußgänger unter einem besonderen Schutz stehen, ist ein Verstoß gegen diese Regeln sehr teuer (Bußgeld 80€).

An einem Fußgängerüberweg darf unter keinen Umständen überholt werden. Außerdem darf in einer Länge von fünf Metern vor dem Überweg nicht geparkt oder gehalten werden. Selbst bei einem Stau dürfen Sie nicht auf dem Zebrastreifen stehen bleiben!

Tipp: Andere optische Querungshilfen wie eine abweichende Pflasterung, eine Aufpflasterung, Bremsschwellen, aber auch einfache Mittelinseln sind keine Zebrastreifen. Für Fußgänger heißt das: hier haben Autos und Radfahrer Vorfahrt. Für Autofahrer heißt das: Hier ist mit Fußgängern zu rechnen, also langsam fahren.

Fußgängerampeln

Während an einem Zebrastreifen der Fußgänger immer Vorfahrt hat, gilt dies bei Fußgängerampeln nur eingeschränkt. Der Fußgänger hat immer dann Vorrang, wenn seine Ampel grün zeigt. Der querende Fahrzeugverkehr hat dann im Normalfall eine eigene, rote Ampel. Aber auch einmündender Verkehr, der vielleicht selbst grün hat, muss den Fußgängern wie bei einem Zebrastreifen absoluten Vorrang gewähren.

Zeigt die Fußgängerampel rot, darf der Fußgänger die Fahrbahn nicht betreten. Bei Bedarfsampeln muss der Fußgänger seine Grünphase explizit anfordern. Die Fußgängerampel zeigt rot, bis ein Knopf gedrückt wird. Die zugehörige Verkehrsampel zeigt dann statt grün oft gar kein Licht und wird erst durch den Kontakt eingeschaltet.

Zeigt eine Fußgängerampel gar kein Licht, also weder rot noch grün, so hat dies dieselbe Bedeutung, als wenn dort gar keine Ampel stehen würde. Diese Situation findet man bei vielen Fußgängerampeln während der Nachtstunden. Es gibt aber auch so genannte Stromsparampeln, die Fußgänger bei Bedarf einschalten können. Wird hier ein Knopf gedrückt, geht die Ampel in Betrieb, zeigt zunächst für den Fußgänger rot und dann, nachdem der Verkehr gestoppt wurde, grün.

Stromsparampel
An dieser Stromsparampel wird die Regelung ausführlich erklärt: Wer den Taster drückt, bekommt GRÜN und kann dann "sicher" über die Straße gehen. Wer nicht drückt, darf auch gehen, aber Vorsicht! dann ohne Vorrang.

Bei Grün hat der Fußgänger Vorrang, bei Rot darf er die Fahrbahn nicht betreten. Was aber ist, wenn die Ampel von grün auf rot springt, während der Fußgänger die Straße quert? Auch logisch: dann bleibt er weder stehen noch geht zurück, sondern muss die Fahrbahn zügig überqueren.

Gibt es eine Mittelinsel, auf der ebenfalls Ampeln stehen, so gilt jede Fußgängerampel nur für die jeweilige Fahrbahnhälfte. Springt die Fußgängerampel für die zweite Fahrbahnhälfte auf rot, während man noch vor der Mittelinsel ist, muss man auf dieser bis zum nächsten Grünlicht warten. Deshalb sind bei einer Mittelinsel die Fußgängerampeln meist so geschaltet, dass die hintere Ampel länger grün zeigt als die vordere. Hat die vordere Ampel schon rot, dürfen Sie die Fahrbahn nicht mehr betreten, auch wenn die hintere Ampel noch grün zeigt.

Fußgängerampeln
Hinten ist noch grün. Wenn Sie aber die Fahrbahn noch nicht betreten haben, müssen Sie die vordere Ampel auf der Mittelinsel beachten.

Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen

Bleibt noch die Problematik, eine Fahrbahn an einer Kreuzung oder Einmündung zu queren, an der es weder Zebrastreifen noch Ampeln gibt. Hier gilt genau wie beim Queren einer Straße ohne Kreuzung oder Einmündung das einleitende Gebot: Auf der Fahrbahn haben Fußgänger nichts verloren. Also müssen sie den Autoverkehr durchlassen – selbst wenn dieser darauf wartet, dass er die Kreuzung befahren kann!

Tipp: Wartet eine Autoschlange, z.B. vor einem Stoppschild, sollten Sie als Fußgänger mit dem Autofahrer Blickkontakt aufnehmen, bevor Sie einfach zwischen die Autos laufen. Als Autofahrer sollten Sie mit einem Handzeichen deutlich machen, dass Sie den Fußgänger gesehen haben und ihm den Vortritt lassen.

Anders ist es bei einbiegendem Verkehr. Dieser muss nämlich „auf zu Fuß Gehende besonders Rücksicht nehmen“, eventuell auch warten. Das widerspricht eigentlich der bisherigen Argumentation. Etwas genauer nachgedacht, ist diese Regelung jedoch logisch. Wer die Straße queren will, vergewissert sich, dass von links und von rechts nichts kommt. Fahrzeuge, die von hinten oder vorn kommen sind jedoch normalerweise egal. Nur wenn diese abbiegen, können sie gefährlich werden. Deshalb macht die StVO diesen Abbiegern eine besondere Aufmerksamkeit zur Pflicht.

Fazit: Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten alle anderen ihnen mit besonderer Rücksicht begegnen. Umgekehrt aber gilt die Straßenverkehrsordnung auch für Fußgänger und beschreibt deren Rechte und Pflichten. Deshalb sollte man diese Regelungen auch als Fußgänger kennen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

D. Ansicht – 29. 11. 2014 [Ergänzung Querungshilfe: 20. 3. 2015]
[Korrektur Links Wikipedia: 11. 7. 2017/11. 9. 2017]
[Letztmalige Korrektur Wikipedia-Links: 25. 1. 2018]
[Kleinere redaktionelle Korrekturen: 4. 5. 2020]
[Zebrastreifen aktualisiert: 20. 10. 2022]

©2014-2022 StVU.info. All rights reserved.

Verkehrsrechtliche Hinweise: Bei den hier zu lesenden Erläuterungen und Vorschlägen handelt es sich um die privaten Interpretationen der Autoren. Andere Personen, insbesondere Juristen, können und werden die entsprechenden Vorschriften anders interpretieren. Jegliche Haftung wird deshalb ausgeschlossen.

Urheberrechtliche Hinweise: Die gezeigten Verkehrszeichen sind urheberrechtsfrei, ihre Abbildungen wurden wikipedia.org entnommen. Alle anderen Fotos und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie Teile dieses Artikels mit anderen teilen oder auf Webseiten bzw. in Druckform verwenden, so ist dies möglich, oft auch honorarfrei. Sie müssen allerdings StVU.info vorab um Erlaubnis fragen.

Haben Sie Kommentare zu diesem Artikel, haben Sie eine Idee zu einer weiteren Folge oder möchten Sie selbst wider die Straßenverkehrsunordnung ankämpfen, so melden Sie sich unter redaktion@stvu.info.

Impressum